Neuregelungen
der Gesundheitsreform
Zur Information an unsere
Patienten/Kunden!
Hiermit
möchten wir Sie über die
Neuregelungen der Gesundheitsreform
speziell in unserem Dienstleistungsbereich
Krankentransport und Rettungsdienst/
Notarztdienst
informieren.
Generell
hat sich für Sie als Kunde im Bereich Krankentransport
nur geändert, dass Sie als gesetzlich Versicherter bei
planbaren Kranken- transportfahrten zur ambulanten Behandlung
in eine Arztpraxis mit Ihrem Verordnungsschein (Transportschein-
den Sie auch bisher schon benötigten- diesen erhalten
Sie von Ihrem behandelnden Arzt) vorher eine Genehmigung bei
Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.
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Eine vorherige
Genehmigung des Transportes durch Ihre Krankenkasse entfällt
bei ambulanten dringenden, nicht geplanten Arztbesuchen. Die
nachträgliche Genehmigung durch Ihre Krankenkasse holen
wir für Sie ein!
Der durch
das Gesetz zu entrichtende Eigenanteil in Höhe von max.
10,00 Euro je Fahrt wird durch Ihre Krankenkasse eingezogen.
Bei
allen anderen medizinisch- notwendigen Krankentransporten hat
es keine gesetzlichen Veränderungen gegeben und für
diese bedarf es auch keiner zusätzlichen Genehmigung. Bei
Inanspruchnahme unseres Notarztes in lebensbedrohlichen Situationen
ist, nach derzeitigen offiziellen Kenntnisstand, keine Praxisgebühr
von 10,00 Euro fällig.
Sollten Sie
dazu noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen!
RUF
0341 / 19 2 22
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